EU-Taxonomie und grüne Investments
Die Umsetzung des European Green Deal stellt Wirtschaftsakteure europaweit vor tiefgreifende Aufgaben. Zentrales Steuerungselement ist hierbei die sogenannte EU-Taxonomie. Sie klassifiziert einheitlich, wann eine wirtschaftliche Aktivität als ökologisch nachhaltig eingestuft werden darf.
Die Herausforderung des deutschen Mittelstands
Unternehmen, die fälschlicherweise vage Werbeversprechen ohne valides Datenmaterial formulieren, riskieren nicht nur Reputationsschäden durch Greenwashing-Vorwürfe, sondern auch den Ausschluss von zukunftsträchtigen Krediten deutscher Großbanken, welche vermehrt an ESG-Sicherheiten gekoppelt sind.
Sowohl das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) als auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weiten den Kreis auskunftspflichtiger Betriebe in Deutschland kontinuierlich aus.
In drei Schritten zur gesicherten ESG-Compliance
- Daten-Audit: Erhebung aller Emissionen, Lieferantenkonditionen und Abfallquoten im Betrieb.
- Soll-Ist-Abgleich: Bestimmung des Status-Quo im Abgleich mit den sechs Umweltzielen der EU-Verordnung.
- Berichtsarchitektur: Einbindung standardisierter, digitaler Werkzeuge zur vollautomatischen Bereitstellung relevanter Kennzahlen für Wirtschaftsprüfer.
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